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Lossagungserklärung

des Arbeitnehmers, § 12 S. 1 KschG

Obsiegt der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage und ist er bereits ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingegangen, verfügt er über ein Sonderkündigungsrecht. Mit diesem kann er sich innerhalb einer Woche nach Rechtskraft vom Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber lossagen. Das Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat.

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