E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Auszubildende sind Arbeitnehmer

Auszubildende sind als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind und mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Auf die Zahlung einer Ausbildungsvergütung kommt es nicht an.

Von einer betrieblichen Eingliederung kann ausgegangen werden, wenn eine betrieblich praktische Unterweisung erfolgt. Etwas anderes gilt nur, wenn eine reine schulische Ausbildung vorliegt. Die Abgrenzung kann jedoch nicht anhand der quantitativen Stundenzahl vorgenommen werden, sondern muss anhand des qualitativen Ausbildungsinhalts erfolgen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 ABR 76 11 vom 06.11.2013
Normen: BetrVG § 5 Abs. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-05-02 wid-149 drtm-bns 2024-05-02