E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Vorsicht bei Mietwagenkosten nach einem Unfall

Unfallgeschädigte sollten bei der Wahl des Mietwagens Vorsicht walten lassen, wenn sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben wollen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt nahm sich der Geschädigte nach dem Unfall einen vergleichbaren Mietwagen und wollte die entstanden Kosten von mehr als 2000 Euro ersetzt haben. Die Versicherung zahlte hingegen nur rund 800 Euro, da sie den Rest der Kosten als überzogen ansah.

Zu Recht, wie das Amtsgericht in München urteilte. Demnach obliegt dem Geschädigten bei der Wahl des Mietwagens ein Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten. Dabei sei stets die günstigere Offerte zu wählen. Grundlage hierbei ist der marktübliche Tarif der Mietwagenkosten, abgeleitet aus dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation. Diesem sei gegenüber anderen statistischen Erhebungen, wie etwa der Schwacke-Liste, der Vorzug zu geben. Diese würde aufgrund der Art der Erhebung eine bessere Preisübersicht bieten.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 345 C 30646 11 vom 25.01.2012
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-153 drtm-bns 2024-03-29